Diese Besuche waren von vornherein zeitlich befristet. Demgegenüber unterhält die Beschuldigte zu ihrer Familie in Ungarn eine sehr intensive Beziehung, insbesondere seien ihre Mutter und Geschwister finanziell von ihr abhängig (pag. 255, Z. 124 und Z. 128 f.). Im Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse nannte sie am 20. Januar 2020 vier Personen, an die sie – offenbar in Ungarn – Unterhaltsbeiträge von CHF 1'200.00 pro Monat leisten müsse (pag. 931). Ihre Mutter kümmerte sich während der Aufenthalte der Beschuldigten in der Schweiz um den Sohn der Beschuldigten (pag. 021, Z. 217). In Ungarn verfügt die Familie über ein Haus (pag.