Schweizerischer Staatsbürgerschaft des Kindsvaters werde der Tochter der Beschuldigten ebenfalls die Schweizerische Staatsbürgerschaft zukommen. Ihr, der zurzeit noch ungeborenen Tochter, werde daher der unentziehbare Anspruch auf Einreise in die Schweiz sowie Verbleib in der Schweiz zustehen. Hier werde sie wesentlich bessere Zukunftsaussichten in schulischer und wirtschaftlicher Hinsicht vorfinden als in Ungarn. Diesen Anspruch könne sie nur ausüben, wenn sie durch ihre Mutter begleitet werde. Es sei darüber hinaus bekannt, dass eine gelebte Beziehung zwischen Kindsvater und Kindsmutter zum Wohl der Tochter am meisten beitragen werde.