9. Vorbringen der Verteidigung der Beschuldigten In der schriftlichen Berufungsbegründung bringt die Verteidigung der Beschuldigten vor, diese habe Mitte des Jahres 2020 erfahren, dass sie von ihrem Ehemann, B.________, ein Kind erwarte, das voraussichtlich am … 2021 zur Welt kommen werde (zum Ganzen pag. 1107 ff.). Sie führt aus, dass ein schwerer persönlicher Härtefall nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung auch dann vorliegen könne, wenn die Landesverweisung dem konventionsrechtlichen Anspruch auf Achtung des Familienlebens gemäss Art. 8 EMRK zuwiderlaufe.