Auch B.________ führte aus, dass A.________ mitgewirkt und insbesondere den Frauen erklärt habe, was der Kunde haben möchte. Zwar gibt er an, die Frauen hätten selber entscheiden können, welche Dienstleistungen sie hätten vollziehen wollen, was allerdings durch die Audioüberwachung aus dem Audi A3 zweifelsfrei widerlegt werden kann. Insofern lassen auch seine Aussagen keine anderen Schlüsse zu.