__ den Prostituierten mittels entsprechender Sexinserate Termine mit Freiern verschafft. Sie hat ihnen Anweisungen über das Verhalten bei den Freiern und über die auszuführenden Dienstleistungen erteilt und zwar auch gegen den Willen der Prostituierten (pag. 351 und 354). Darüber hinaus hat die Beschuldigte das von den Prostituierten eingenommene Geld verwaltet und verteilt (pag. 320). Sie hat die Tätigkeiten der Frauen koordiniert und überwacht, indem sie mitbestimmt hat, welche der Frauen zu einem gebuchten Escort-Service fährt (pag. 326) und welche Frau zu welchem Zeitpunkt ihr Handy wieder aufladen durfte (pag.