2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Beschuldigte, nach wie vor amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt D.________, mit Eingabe vom 25. Juni 2020 frist- und formgerecht Berufung an (pag. 1026). Dem folgte am 5. Februar 2021 die erneut frist- und formgerechte Berufungserklärung (pag. 1087). Die Generalstaatsanwaltschaft teilte auf Aufforderung der Verfahrensleitung hin (pag. 1090 f.) mit Schreiben vom 15. Februar 2021 mit, dass sie auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren verzichte (pag. 1095 f.).