1018), schuldig. Die Vorinstanz verurteilte die Beschuldigte gestützt auf diese Schuldsprüche und in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 5'400.00, wobei die Untersuchungshaft von 2 Tagen im Umfang von 2 Tagessätzen und die Ersatzmassnahmen von 40 Tagen, vom 14. April 2018 bis 23. Mai 2018, im Umfang von 40 Tagessätzen auf die Geldstrafe angerechnet und der Vollzug bei einer Probezeit von 2 Jahren aufgeschoben wurde (Sanktionspunkt 1 der Ziff. II. des erstinstanzlichen Urteils;