1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) sprach A.________ (nachfolgend Beschuldigte) mit Urteil vom 23. Juni 2020 (pag. 1017 ff.) frei vom Vorwurf der Geldwäscherei, angeblich mehrfach begangen am 26. Oktober 2017 in E.________ im Betrag von CHF 300.00, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteils; pag. 1018). Hingegen sprach es die Beschuldigte der Förderung der Prostitution, mehrfach und gemeinsam mit B.________ und C.________ begangen in der Zeit von Oktober 2017 bis am 12. April 2018 in F.___