CHF 23'200.00 für den während der Untersuchungs- und Sicherheitshaft erlittenen Einkommensverlust (16 Monate à CHF 1'450.00). c) Eine Genugtuung in gerichtlich zu bestimmender Höhe, mindestens aber von CHF 71'000.00 (478 Tag à CHF 150.00) für die vom Freigesprochenen zu Unrecht ausgestandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft. 4. Die Zivilforderungen des Privatklägers in der Höhe von CHF 51'774.80 und Euro 13'600.00 nebst Zins seien abzuweisen. Dies ohne Ausscheidung von Kosten und ohne Zusprechung einer Entschädigung.