Unternehmen Q.________. 2. Die gesamten Verfahrenskosten (sowohl der Voruntersuchung, der 1. Instanz wie auch der 2. Instanz) seien dem Staat aufzuerlegen. 3. Dem Freigesprochenen seien zu Lasten der Staatskasse folgende Beträge auszurichten : a) Ein Betrag in gerichtlich zu bestimmender Höhe, resp. gemäss den eingereichten Honorarnoten für die ihm entstandenen Verteidigungskosten (gemäss den eingereichten Honorarnoten, im Hinblick auf diejenige der 2. Instanz zu ergänzen um die Dauer der Hauptverhandlung). b) Den Betrag von mindestens CHF 23'200.00 für