Vorwürfen gemäss Anklageschrift vom 11. Juni 2021, so insbesondere : a) Vom Vorwurf des Betrugs und des versuchten Betrugs, angeblich begangen zwischen dem 25. März 2020 und dem 14. Juli 2020 in Reconvilier, zusammen mit einem Unbekannten (genannt «G.________») sowie zusammen mit C.________ (genannt «F.________») zum Nachteil von E.________ ; b) Der Geldwäscherei, angeblich begangen am 8. und 10. Juli 2020 am Bahnhof Biel durch Überweisung von total CHF 1'450.00 in seine Heimat durch das Unternehmen Q.________. 2.