Gründe für eine allenfalls erhöhte Strafempfindlichkeit sind beim Beschuldigten keine auszumachen. Allerdings wirken sich die Täterkomponenten – entgegen der Vorinstanz – insgesamt neutral aus, weshalb es bei der Strafhöhe von 18 Strafeinheiten bleibt. 19.3 Höhe des Tagessatzes Ein Tagessatz beträgt höchstens CHF 3'000.00. Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach dem Einkommen und Vermögen, dem Lebensaufwand, allfälliger Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum (Art. 34 Abs. 2 StGB).