Subsumtion Wie vorstehend ausgeführt, erachtet es die Kammer als erstellt, dass der Beschuldigte am 16. Mai 2019 ca. um 13:20 Uhr mit seinem Lieferwagen auf der C.________(Strasse) am Ende der beidseitig parkierten Fahrzeuge einem links parkierten leichten Anhängerzug nach rechts auswich und hierfür unmittelbar vor den Personenwagen des Geschädigten fuhr, diesen hierbei touchierte und einen Sachschaden an beiden Fahrzeugen verursachte. Hätte der Beschuldigte hinreichenden Abstand zum rechtsseitig korrekt parkierten E.________(Marke und Modell) gehabt, wäre es nicht zu dieser Streifkollision gekommen.