2014, N. 46 f. zu Art. 34 SVG). Wie gross der seitliche Abstand jeweils sein muss, ist nicht in Zahlen auszudrücken, sondern hängt von den örtlichen Verhältnissen, der Fahrbahnbreite und -beschaffenheit, der Dichte und der Zusammensetzung des Verkehrs, der eigenen und der fremden Geschwindigkeit sowie den Sichtverhältnissen ab (GIGER, in: Kommentar Strassenverkehrsgesetz, 8. Aufl. 2014, N. 1 zu Art. 34 SVG, mit Hinweis auf BGE 97 II 265). Je geringer der seitliche Abstand bemessen wird, desto näher liegt die Gefahr eines Zusammenstosses oder Unfalles (Urteil des Bundesgerichts 6B_ 576/2007 vom 22. Januar 2007 E. 4.2).