12.8 Fazit gesamthafte Würdigung Gestützt auf die voranstehende Beweiswürdigung erachtet die Kammer den Sachverhalt wie im Strafbefehl vom 12. September 2019 umschrieben als erstellt (pag. 29): Der Beschuldigte fuhr am 16. Mai 2019 um ca. 13:20 Uhr mit seinem Lieferwagen auf der C.________(Strasse) in D.________(Ortschaft) und musste nach rechts ausweichen, um eine Kollision mit einem am linken Strassenrand parkierten leichten Anhängerzug zu vermeiden. Dabei touchierte er einen korrekt am rechten Strassenrand parkierten Personenwagen.