Spurenbild genau gepasst habe (pag. 4). Das Schadensbild lässt sich überdies mit dem vom Beschuldigten glaubhaft geschilderten Fahrmanöver vereinbaren. Es macht Sinn, dass bei einem derartigen Manöver, bei dem aufgrund eines links stehenden leichten Anhängerzuges nach rechts ausgewichen und unmittelbar vor das beschädigte Fahrzeug gefahren sowie zu wenig Abstand eingehalten wird, der rechte mittlere und hintere Teil des fahrenden Fahrzeugs in den letzten Momenten des Fahrmanövers den vorderen linken Teil des parkierten Fahrzeuges touchiert.