132, Z. 22 f.). Da die Polizisten bereits am frühen nächsten Morgen bei der Firma F.________(GmbH) erschienen, blieb die Beladung im Vergleich zum Vortag gleich, weshalb sich bei den Messungen entsprechend keine Unterschiede ergeben haben dürften. Und anders als die Verteidigung meint, kamen zudem eine Vielzahl an Fahrzeugen als Unfallverursacher in Betracht. Der Beschuldigte gab selbst an, es hätten noch andere Fahrzeuge dort gestanden (pag. 131, Z. 39), etwa 14 Autos der Firma F.________(GmbH) (pag. 132, Z. 31 f.). Gemäss Unfallaufnahmeprotokoll eruierte die Polizei das vom Beschuldigten geführte Firmenfahrzeug schliesslich anhand von Kratzern und der Farbabriebe, da auf diesen das