Dazu passt, dass ein Fahrzeug die äussere Seite des E.________(Marke und Modell) auf Höhe des Kotflügels touchiert und anschliessend weitergefahren ist. Soweit die Verteidigung vorbringt und der Beschuldigte aussagte, die gemessenen und dokumentierten Beschädigungen an den beiden Fahrzeugen hätten nicht übereingestimmt (pag. 132, Z. 20 f.; pag. 133, Z. 1 f.) und es habe auch viele frische Kratzer gehabt, die nicht mit dem geschädigten Auto übereingestimmt hätten (pag. 133, Z. 12 f.), kann ihnen nicht gefolgt werden. Wie bereits die Polizei im Rahmen der Kontrolle festgestellt