den seien und weshalb als Unfallverursacher nur ein Lieferwagen der Firma F.________(GmbH) in Frage gekommen sei. Dass es so viele offene Fragen zum Kerngeschehen gebe, zeige, dass die Vorinstanz und Strafuntersuchungsbehörden den Sachverhalt in ungenügender Weise abgeklärt hätten. 12.5 Würdigung der Kammer Ins Auge sticht bei näherer Betrachtung der aktenkundigen Abbildungen der Schäden an den Fahrzeugen (pag.