Aus Sicht der Verteidigung gebe es in Bezug auf das konkrete Spurenbild erhebliche Probleme, so dass beweismässig nicht mit genügender Sicherheit erstellt sei, dass der G.________(Marke und Modell) mit dem E.________(Marke und Modell) kollidiert sei bzw. diesen gestreift habe. Es würden eine Vielzahl offener Fragen verbleiben, so namentlich, um welche Uhrzeit die Polizei vor Ort gewesen und das Unfallaufnahmeprotokoll ausgefüllt habe, die genaue Uhrzeit des Unfalls, in welchem Zeitraum das beschädigte Fahrzeug an der Unfallstelle gestanden habe, weshalb keine weiteren Fahrzeuge der Firma F.________(GmbH) untersucht wor-