der Erstaussagen angegeben, zweimalig am Unfallort vorbeigefahren zu sein, allerdings beschrieb er das fragliche Ausweichmanöver ausschliesslich bei der Durchfahrt um 13:20 Uhr und wohl auch deshalb, da ihm dieses aufgrund des Rückfahrmanövers seines Kollegen besonders in Erinnerung geblieben ist. Dass sich der Beschuldigte mehr als zwei Jahre nach dem Vorfall daran zu erinnern vermag, ist nachvollziehbar, zumal das Ausweichen mit einem Fahrzeug der Grösse eines G.________(Marke und Modell) zwischen beidseitig parkierten Fahrzeugen und der rückwärtsfahrende Kollege eine Herausforderung selbst für einen geübten Fahrer gewesen sein dürfte.