So schilderte der Beschuldigte die Geschehnisse lebensnah sowie in freier Erzählung und fügte von sich aus an, es sei bei der Durchfahrt um 13:20 Uhr auf der linken Seite ein leichter Anhängerzug gestanden, weshalb es etwas eng gewesen und er etwas nach rechts ausgewichen sei. Es könne sein, dass er da touchiert habe (pag. 6). Das Ausweichmanöver ergänzte der Beschuldigte sodann anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung mit der Angabe, er sei unmittelbar vor das geschädigte Fahrzeug hingefahren. Er habe sich auf einen rückwärts fahrenden Kollegen konzentriert, die Strasse sei sehr eng und man müsse gut aufpassen.