Die Beschädigungen an der linken Frontseite des Fahrzeuges wurden von den ausgerückten Polizisten mittels Fotodokumentation erfasst. Weiter unbestritten ist, dass der E.________(Marke und Modell) in der C.________(Strasse) auf Höhe der Hausnummer ________ (Hausnummer) am rechten Strassenrand korrekt im vordersten der Parkfelder parkiert war. Unstrittig ist auch, dass der Beschuldigte damals bei der Firma F.________ (GmbH) arbeitete und an diesem Tag ganztags mit einem Fahrzeug der Firma, einem G.________ (Marke und Modell) mit dem Kennzeichen