4 8. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Soweit das Rahmengeschehen betreffend ist vorliegend unbestritten, dass der Halter des Fahrzeuges E.________ (Marke und Modell) mit dem Kennzeichen ________ (Kennzeichen) am 16. Mai 2019 um 17:04 Uhr bei der Regionalpolizei Seeland-Berner Jura einen Verkehrsunfall meldete. Die Beschädigungen an der linken Frontseite des Fahrzeuges wurden von den ausgerückten Polizisten mittels Fotodokumentation erfasst.