II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 7. Vorwurf gemäss Strafbefehl Mit Strafbefehl vom 12. September 2019, welcher als Anklageschrift dient (Art. 356 Abs. 1 StPO), wird dem Beschuldigten vorgeworfen, am 16. Mai 2019 ca. um 13:20 Uhr mit seinem Lieferwagen auf der C.________(Strasse) in D.________(Ortschaft) gefahren zu sein. Der Beschuldigte habe nach rechts ausweichen müssen, um eine Kollision mit einem am linken Strassenrand parkierten leichten Anhängerzug zu vermeiden. Dabei habe er einen korrekt am rechten Strassenrand parkierten Personenwagen touchiert.