Eventualiter: Das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura – Seeland (Einzelgericht) vom 12. Oktober 2021 (PEN 20 74) sei teilweise aufzuheben und der Beschuldigte sei der einfachen Verletzung der Verkehrsverletzung schuldig zu erklären und vom Vorwurf des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall sowie vom Vorwurf der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, angeblich begangen am 16. Mai 2019 um ca. 13:20 Uhr an der C.________(Strasse) in D.________(Ortschaft), freizusprechen. 2. Die erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten sind durch den Kanton Bern zu tragen.