4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden über den Beschuldigten ein Strafregisterauszug (datierend vom 25. Februar 2022, pag. 220) und ein Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 11. Februar 2022, pag. 217 f.) eingeholt sowie eine Abfrage beim Administrativmassnahmenregister ADMAS getätigt (datierend von 25. Februar 2022, pag. 221) und die Partei mit einer Kopie der Dokumente bedient (pag. 222).