4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1'800.00 (Kosten der Untersuchung CHF 600.00; Kosten des Gerichts [inkl. schriftl. Begründung] CHF 1'200.00) und Auslagen von CHF 00.00, insgesamt bestimmt auf CHF 1'800.00. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 600.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 1’200.00 2 II. Weiter wird verfügt: [Eröffnungsformel]