Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 4. November 2021 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als das Strafverfahren gegen A.________ wegen unrechtmässigen Bezugs von Leistungen der Sozialhilfe, angeblich begangen in der Zeit von April 2016 bis September 2016 in C.________ im Deliktsbetrag von CHF 1'975.00 ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde (Ziff. I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). II. A.________ wird schuldig erklärt des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen der Sozialhilfe, begangen in der Zeit von Oktober 2016 bis September 2019 im Deliktsbetrag von CHF 18'624.80