Mit seiner Partnerin teilt der Beschuldigte das gemeinsame Sorgerecht für Q.________ (pag. 327). Die Unterhaltsbeiträge für die Kinder werden – wie bereits mehrmals ausgeführt – aufgrund der finanziellen Situation des Beschuldigten durch das Gemeinwesen bevorschusst (insgesamt rund CHF 196'000.00). Eine besonders enge familiäre Bindung ergibt sich aufgrund dieser Umstände nicht. Mit Blick auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung kann unter dem Aspekt von Art. 8 Ziff.