230 Z. 11 f.) und Ende 2021 bzw. anfangs 2022 einen Deutschkurs besuchte (pag. 335). Die Verteidigung sprach anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung von «rudimentären Deutschkenntnissen» (pag. 386). Hingegen scheint der Beschuldigte perfekt italienisch zu sprechen, was – wie sein Verteidiger zu Recht ausführte (pag. 386) – immerhin eine Landessprache der Schweiz ist. Gesundheitlich geht es dem Beschuldigten nach langjährigen Strapazen mit seinem Rücken mittlerweile etwas besser, zumal er kürzlich diverse Cortisonspritzen zur Behandlung erhalten hatte; gänzlich verschwunden sind die Probleme jedoch offenbar noch nicht (pag. 379 Z. 12 ff.). Dem aktuellsten Strafregisterauszug über