(Beruf) (pag. 335) und ist seit dem 1. Juni 2022 in der 28 I.________(Lokalität), gemäss seinen Ausführungen, als D.________ (Beruf) und J.________ in C.________ angestellt. Der Beschuldigte musste von August 2015 bis am 30. April 2022 mit rund CHF 200'000.00 vom Sozialdienst unterstützt werden (pag. 329). Gemäss dem oberinstanzlich eingeholten Betreibungsregisterauszug hat er zudem Verlustscheine von über CHF 500'000.00 und offene Betreibungen (pag. 341 ff.). Über die soziale Integration des Beschuldigten ist wenig bis nichts bekannt.