227 Z. 28 f.). Weil sein Vater bei einem Arbeitsunfall ums Leben kam, musste der Beschuldigte früh ins Arbeitsleben einsteigen (pag. 115). Er habe das Nähen gelernt und sei in die Kleidermanufaktur eines Schneiders eingetreten, wo er vor allem maschinell habe nähen müssen. Mit 18 Jahren habe er angefangen, als D.________ (Beruf) zu arbeiten und habe immer nachts ________ (Tätigkeit). In diesem Umfeld habe er sich mit 22 Jahren in eine dominikanisch-schweizerische Doppelbürgerin verliebt und diese in F.________ geheiratet, weil sie ihn in die Schweiz habe mitnehmen wollen (pag.