12.1 hiervor). Ins Gewicht fällt jedoch insbesondere, dass er mit seinem Handeln genau dasjenige Subjekt verletzte, welches ihn finanziell unterstützt hatte, nämlich den Staat (so auch im Urteil des Bundesgerichts 6B_1372/2021 vom 3. März 2021). Zudem delinquierte der Beschuldigte – wie bereits erwähnt – über einen sehr langen Zeitraum von fast drei Jahren, was eine schwere Verletzung der öffentlichen Ordnung darstellt. Insgesamt kann dem Beschuldigten aufgrund der noch nicht gefestigten Arbeitssituation, seiner angeschlagenen gesundheitlichen sowie seiner finanziellen Situation keine gute Prognose gestellt werden.