Seine finanzielle Situation erweist sich allerdings alles andere als sicher, weshalb nicht ausgeschlossen werden kann, dass er inskünftig wieder Sozialhilfe wird beziehen müssen. Dieser Umstand ist zwar nicht per se zu Ungunsten des Beschuldigten zu werten. Zu berücksichtigen ist indessen, dass er bereits im Jahr 2017 eine Rückerstattungsvereinbarung unterschreiben musste, weil er nicht sämtliche finanziellen Zuflüsse gegenüber dem Sozialdienst deklariert hatte, was ihn aber nicht davon abhielt, weiterhin Einkünfte und Einnahmen zu verschweigen.