Die letzte Betreibung erfolgte zudem erst im Februar 2022, was zeigt, dass sich die Schulden auch nach der erstinstanzlichen Verhandlung und bis kurz vor der oberinstanzlichen Verhandlung nach wie vor weiter anhäuften. Auch die Unterhaltsbeiträge für die Kinder des Beschuldigten werden aktuell vom Staat bevorschusst und belaufen sich mittlerweile auf über CHF 196'000.00 (vgl. pag. 329). Ende April 2022 konnte der Beschuldigte zwar von der Sozialhilfe abgelöst werden. Seine finanzielle Situation erweist sich allerdings alles andere als sicher, weshalb nicht ausgeschlossen werden kann, dass er inskünftig wieder Sozialhilfe wird beziehen müssen.