384 f. Z. 44 ff.). Diese Aussage ist angesichts der Höhe der Schulden so- 26 wie seiner beruflichen Situation jedoch zu relativieren. In der Vergangenheit bevorzugte es der Beschuldigte trotz massiver Schulden denn auch eher, Ferien mit seinem Sohn zu machen statt die angehäuften Schulden (zumindest teilweise) abzuzahlen. Die letzte Betreibung erfolgte zudem erst im Februar 2022, was zeigt, dass sich die Schulden auch nach der erstinstanzlichen Verhandlung und bis kurz vor der oberinstanzlichen Verhandlung nach wie vor weiter anhäuften.