Gesundheitlich geht es dem Beschuldigten dank erhaltener Cortisonspritzen mittlerweile besser, aber nach wie vor nicht vollständig gut. Ohne Spritzen wäre es ihm nicht möglich, mehr als vier Stunden auf den Beinen zu sein (pag. 379 Z. 28 ff.). Zu berücksichtigen ist weiter, dass der Beschuldigte hoch verschuldet ist. Gemäss aktuellstem Betreibungsregisterauszug sind Verlustscheine von über CHF 500'000.00 sowie laufende Betreibungen verzeichnet (pag. 341 ff.). Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung führte der Beschuldigte zwar aus, er wolle diese Schulden abbezahlen (pag. 384 f. Z. 44 ff.)