Durch das Verschweigen der Einkünfte aus seiner Tätigkeit als D.________ (Beruf) sowie der zwei Bankkonti, die zeitweise von Dritten gespiesen wurden, verfügte er über zusätzliche finanzielle Mittel in der Höhe von immerhin CHF 18'625.00, was – insbesondere mit Blick darauf, dass der Sozialdienst sehr grosszügig rechnete – ein beträchtlicher Betrag darstellt. Gegenüber dem Sozialdienst bestätigte der Beschuldigte mehrmals, sämtliche Einkünfte bzw. Einnahmen deklariert zu haben, obwohl dem nicht so war. Eine berufliche Ausbildung schloss der Beschuldigte nicht ab.