Ob eine Landesverweisung anzuordnen ist, bestimmt sich somit nach Schweizer Recht. Gegebenenfalls kann sich eine weitere Frage stellen, nämlich, ob ein völker- 24 rechtlicher Vertrag (wie das FZA) einen Hinderungsgrund für die Landesverweisung bildet (Urteil des Bundesgerichts 6B_780/2020 vom 2. Juni 2021).