Es kann den Verurteilten verwarnen oder die Probezeit um höchstens die Hälfte der im Urteil festgesetzten Dauer verlängern. Der Beschuldigte wurde, wie bereits mehrfach erwähnt, am 15. November 2018 durch die Staatsanwaltschaft See/Oberland zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen à CHF 30.00 verurteilt, dies unter Gewährung des bedingten Vollzugs und unter Auferlegung einer Probezeit von zwei Jahren (pag. 351).