Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung reichte der Beschuldigte einen Arbeitsvertrag der I.________(Lokalität) in C.________ ein, aus welchem hervorgeht, dass er per 1. Juni 2022 eine Festanstellung in der Funktion als ________ angetreten hat. Der monatliche Nettolohn beläuft sich auf CHF 3'320.85 (inkl. 13. Monatslohn; pag. 395 f.). Auf seinen Arbeitsvertrag angesprochen führte der Beschuldigte aus, er mache hauptsächlich ________, sei aber auch als J.________ angestellt und helfe bei diversen Tätigkeiten mit, so dass er seine vertraglichen Stunden abdecken könne (pag. 380 Z. 16 ff.).