Die mit Strafbefehl vom 15. November 2018 von der Staatsanwaltschaft See/Oberland wegen übler Nachrede gefällte Sanktion betraf eine Geldstrafe von zehn Tagessätzen. Verurteilt wurde der Beschuldigte, weil er am 3. Juli 2018 auf seinem Facebook-Account den Privatkläger in spanischer Sprache einen Betrüger (wörtlich: «K.________ es un estafador») nannte und diese Äusserung auf das Geschäftsgebaren des Privatklägers als L.________ (Beruf) bezogen war. Der Eintrag auf dem Facebook-Account wurde von mindestens 21 Personen gesehen (vgl. edierte Akten der Staatsanwaltschaft See/Oberland).