Diese ist um die Strafe für die üble Nachrede angemessen zu erhöhen. Von der hypothetisch gebildeten Gesamtstrafe ist sodann die rechtskräftige Strafe für die üble Nachrede wieder abzuziehen, was die Zusatzstrafe ergibt. Die Geldstrafe für den unrechtmässigen Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder Sozialhilfe wurde von der Kammer auf 105 Tagessätze festgesetzt. Die mit Strafbefehl vom 15. November 2018 von der Staatsanwaltschaft See/Oberland wegen übler Nachrede gefällte Sanktion betraf eine Geldstrafe von zehn Tagessätzen.