in der dominikanischen Republik auf (pag. 115). Während er im Rahmen einer delegierten Einvernahme bei der Polizei angegeben hatte, die obligatorische Schule nur bis zur dritten Klasse besucht zu haben (pag. 115), gab er an der erstinstanzlichen Verhandlung an, diese abgeschlossen zu haben (pag. 227 Z. 28 f.). Ob der Beschuldigte somit über einen Schulabschluss verfügt, ist nicht bekannt. Weil sein Vater bei einem Arbeitsunfall ums Leben kam, musste der Beschuldigte früh ins Arbeitsleben einsteigen (pag.