12.2 Täterkomponenten Für die Täterkomponenten kann vorab auf die wenigen Ausführungen der Vorinstanz (sowohl bei den Täterkomponenten als auch bei den Erwägungen zur Landesverweisung) verwiesen werden (pag. 297 f. bzw. pag. 301 f., S. 24 f. bzw. S. 28 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten können als unauffällig bezeichnet werden. Er wuchs gemäss eigenen Angaben bei seinen Eltern in F.________ in der dominikanischen Republik auf (pag.