12. Strafzumessung in concreto 12.1 Tatkomponenten In Bezug auf das objektive Tatverschulden hält die Kammer fest, dass die Höhe der unrechtmässig bezogenen Leistungen bei rund CHF 18'625.00 liegt und sich über einen langen Zeitraum von knapp drei Jahren (35 Monate) mit Unterbrüchen von insgesamt 11 Monaten verteilen. Damit stand dem Beschuldigten monatlich ein Betrag von CHF 776.00 zusätzlich zur Verfügung (CHF 18'625.00 : 24 [35 - 11]).