11. Allgemeine Grundlagen der Strafzumessung, Strafart und Strafrahmen Für die allgemeinen Grundlagen der Strafzumessung sowie der retrospektiven Konkurrenz kann auf die erstinstanzliche Urteilsbegründung verwiesen werden (pag. 295 ff., S. 22 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Die Vorinstanz erwog hinsichtlich der zu wählenden Strafart zutreffend, in der Regel sei die Geldstrafe zu wählen, zumal diese weniger einschneidend sei und für die härtere Form der Freiheitsstrafe keine Gründe erkennbar seien (pag. 296, S. 23 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).