So werden zumindest die ersten zwei Unterbrüche (November 2016 sowie März bis April 2017) wiederum relativiert. Für eine Gesamtbetrachtung spricht sodann auch, dass es sich beim Nichtdeklarieren von Einnahmen bzw. beim Verschweigen der zwei Karten um gleichartige Handlungen bzw. dieselbe Tat handelt und sich alles gegen dasselbe Rechtsgut bzw. dasselbe Rechtssubjekt, den Sozialdienst, richtete. Nach Auffassung der Kammer und entgegen der Ansicht der Verteidigung entschied sich der Beschuldigte bei Erhalt einer neuen Schenkung auch nicht jedesmal von Neuem, diese nicht zu deklarieren;