9. Würdigung der Kammer 9.1 Gesamtbetrachtung der einzelnen Handlungen Die Kammer gelangt mit der Vorinstanz ebenfalls zur Überzeugung, dass die Handlungen des Beschuldigten insgesamt als eine Handlungseinheit zu betrachten sind. Dafür spricht in erster Linie die lange Zeitdauer mit nur kurzen Unterbrüchen. Der Beschuldigte verschwieg von Oktober 2016 bis September 2019 und damit über einen beträchtlichen Zeitraum von 35 Monaten verschiedenste Einkünfte und